Rahmenbedingungen

 

Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin bin ich gesetzlich zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet (§ 15 PthG). Alles, was Sie mir im Rahmen der gemeinsamen Arbeit anvertrauen oder tun, bleibt unter uns. Eine Entbindung von der Verschwiegenheit kann nur auf ausdrücklichen Wunsch Ihrerseits erfolgen. Bei Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung bin ich von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.
 
Gesetzliche Grundlagen

Als „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“ befinde ich mich im letzten Abschnitt meiner mehrjährigen akademischen Ausbildung und bin dazu berechtigt, eigenständig mit KlientInnen psychotherapeutisch zu arbeiten. Dabei stehe ich unter regelmäßiger Supervision erfahrener Lehrtherapeutinnen, die genauso wie ich nach §15 des Psychotherapiegesetzes zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die regelmäßige Supervision ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherung therapeutischer Qualität. 
 
Kontinuität & Dauer
Die Therapie besteht aus regelmäßigen Einzel- oder Doppelstunden und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Die Dauer der Therapie kann ganz unterschiedlich sein (von Kurzzeittherapie im Ausmaß von etwa 20 Stunden bis zu mehreren Jahren) – sie ist abhängig vom Leidensdruck, der Zielsetzung und dem persönlichen Empfinden der Klientin/des Klienten.
 
Kosten
Das Honorar für eine Einheit Einzeltherapie (50 Minuten) beträgt EUR 80,-. Für eine Doppelstunde (90 Minuten) EUR 145,-. Eine Einheit Paartherapie (90 Minuten) beträgt EUR 160,-. Die Bezahlung erfolgt am Monatsende per Banküberweisung, es ist keine Mehrwertsteuer zu bezahlen. Ein Kostenzuschuss durch die gesetzliche Krankenkasse ist derzeit leider nicht möglich.
 
Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es vor allem um das gegenseitige Kennenlernen. Sie haben die Möglichkeit von Ihren Themen, Zielen und Erwartungen zu erzählen und ich werde Fragen an Sie haben. In dieser Stunde werden wir ein Gespür bekommen, ob wir uns eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können. Das Honorar für das Erstgespräch Einzeltherapie beträgt ebenso EUR 80,-. / Paartherapie EUR 160,-.
 
Absageregelung & Verspätung
Therapieraum und Zeit sind für Sie reserviert! Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, geben Sie mir bitte spätestens 48 Stunden im Vorhinein per E-Mail oder SMS Bescheid. Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden von mir regulär verrechnet. Sollten Sie zu spät zum Termin kommen, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir die Einheit trotzdem zur vereinbarten Uhrzeit beenden müssen.